Der Leipziger Medienrechtler Marc Liesching kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine solche Vorschrift aus mehreren Gründen verfassungswidrig sei. Es werde nicht nur die Gesetzgebungskompetenz der Länder überschritten, sondern auch unverhältnismäßig in die Meinungs- und Medienfreiheit eingegriffen, heißt es in dem heise online vorliegenden Papier.
heise.de
Pornograph soll online nur noch in geschlossenen Benutzergruppen beworben werden. So steht es im Entwurf für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Die Branche wehrt sich gegen ein « Pornowerbeverbot ».
link